Coronateststation im Autohaus Maierhofer


Das diensthabende Team der Teststation.

Die Coronainzidenzzahlen steigen wieder, und vielfach wurden Testmöglichkeiten eingestellt. Seit 11. Oktober Zeit werden die Testungen auch nicht mehr für alle kostenlos angeboten. Umso größer ist das Interesse an der Teststation welche Alfred und Andrea Maierhofer im Glaspavillon ihres Autohauses direkt an der Isarbrücke in der Gummeringer-Straße 2 in dieser Woche eingerichtet haben.

Dienstags, Donnerstags und Freitags jeweils von 15 bis 17 Uhr, mittwochs von 8 bis 10 Uhr, samstags von 9.30 bis 11 Uhr und auch am Sonntag zwischen 17 und 18 Uhr sind die Öffnungszeiten der Teststation Niederviehbach.

Um Schlangenbildung oder größere Personenansammlungen, sowie lange Wartezeiten zu vermeiden,

ist eine Voranmeldung unter der Telefonnummer 08702/9460600 oder

per E-Mail: teststelle-niederviehbach@autohaus-maierhofer.de unbedingt erforderlich.

„Die Resonaz ist heftig“, berichtet Alfred Maierhofer und wird damit mit seiner Initiative bestätigt. Schon länger gab es im Ort nämlich verschiedene Gespräche und Anfragen zu lokalen und schnellen Testmöglichkeiten. Ein großer Faktor sind dabei die örtlichen Schulen, aber auch jahreszeitlich bedingt, Schnupfenkinder im Kindergarten. Gründe für Testungen sind aber auch Vorsichtsmaßnahmen vor der Teilnahme an privaten Treffen, Feierlichkeiten oder Familienbesuchen. Anfang September stellte das Ehepaar Maierhofer bereits eine Anfrage beim Gesundheitsamt in Dingolfing zur Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und der Eignung der Räume. Ein Riesenaufwand, berichten die beiden, war die Erstellung des Hygieneplanes. Ein Testkonzept galt es zu erarbeiten, arbeitsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen und die über 20 eingebundenen Beschäftigten mussten geschult werden. Mitte des Monats wurden Räumlichkeiten und Konzepte geprüft und die Freigabe erteilt.

Beim Test herrschen strenge Hygienemaßnahmen.

Angeboten werden derzeit Antigenschnelltests. Ein Test kostet 12,50 Euro. Eine Reihe von Personenguppen wie Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, Schwangere und Stillende, Kinder, Schüler und Studenten etc. sind mit entsprechenden Nachweisdokumenten von den Gebühren befreit.