Abschaffung Kinderreisepass


Quelle: BMI

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Statt des bisher ausgestellten Kinderreisepasses wird ab 01.01.2024 für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das ausgestellte Dokument auch vorher ungültig werden kann. Dies ist insbesondere bei Babys und Kleinstkindern der Fall. Wenn kaum Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind, ist eine Identifizierung nicht mehr möglich, der Pass oder Personalausweis wird dadurch vor Ablauf ungültig.

Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis, außerhalb ist die Ausstellung eines Reisepasses notwendig.

Beantragen Sie bitte das Ausweisdokument frühzeitig. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, d.h. das Kind muss bei der Beantragung mit anwesend sein.

Was ist mitzubringen?

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde (bei erstmaliger Beantragung)
  • Aktuelles Ausweisdokument
  • Barzahlung oder EC-Karte möglich

Was ist zu beachten?

  • die schriftliche Zustimmung BEIDER Elternteile ist für einen Personalausweis bis zum 16. Lebensjahr, bei einem Reisepass bis zum 18. Lebensjahr erforderlich (Link Einverständniserklärung)
  • Ab dem 10. Lebensjahr ist auch vom Kind die Unterschrift zu leisten, ab dem 6. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst
  • Bei allein Sorgeberechtigten muss eine Sorgerechtserklärung vorgelegt werden

Weiterführende Links:

Informationen des Bundesministeriums zur Abschaffung

In welchem Land wird welches Reisedokument verlangt?