Volksbegehren – Abberufung des Landtags vom 14.10.2021 bis 27.10.2021

Eintragung für das Volksbegehren – Öffnungszeiten des Rathauses

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag, 14.10.2021: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Donnerstag, 21.10.2021: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 20:00 Uhr

Samstag, 23.10.2021: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 i. V. m. § 108d des Strafgesetzbuches).