Räumdienst Siedlungsstraßen

Damit der Winterdienst durch den Gemeindebauhof reibungslos gewährleistet werden kann, wird gebeten, die Fahrzeuge so zu parken, dass sie die Räumfahrzeuge nicht behindern.

Bitte schneiden Sie auch störende Sträucher und Bäume zurück. Räum- und Streupflicht besteht für die Gemeinde nur an Steigungen und Gefällen sowie an gefährlichen Kreuzungen und Einmündungen.

Priorität haben Gemeindeverbindungsstraßen mit starkem Berufsverkehrsaufkommen sowie Schulbusstrecken.

In Siedlungsstraßen ist die Gemeinde nicht zum Winterdienst verpflichtet. Das Bauhofteam bemüht sich trotzdem nach Möglichkeit, so viele Straßen wie möglich für Sie frei zu räumen.