Besucher des Rathauses müssen 3G nachweisen – Testmöglichkeit in Niederviehbach beim Autohaus Maierhofer

Sozialkontakte vermeiden – das ist die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus. Aufgrund dessen ist das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr eingeschränkt geöffnet. Es wird gebeten, Anfragen ausschließlich telefonisch unter 08702-94861-0 oder per E-Mail info@niederviehbach.de an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Ist ein persönlicher Kontakt unverzichtbar (z.B. Beurkundungen im Standesamt), kann auf diesem Weg eventuell auch kurzfristig eine Terminvereinbarung erfolgen.

Zur Wahrnehmung eines vereinbarten Termines ist ein 3G Nachweis erforderlich.

Seit Oktober 2021 befindet sich auch eine Corona-Schnelltest-Station in Niederviehbach beim Autohaus Maierhofer.


Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08702 / 94 60 600 oder per E-Mail: teststelle-niederviehbach@autohaus-maierhofer.de ist erforderlich. Geöffnet hat die Teststation Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15 bis 17 Uhr, Mittwoch von 8 bis 10 Uhr, Samstag von 9.30 bis 11 Uhr und auch am Sonntag zwischen 17 und 18 Uhr.

Wegen der hohen Zahl an neuen Corona-Fällen hat das Dingolfinger Gesundheitsamt die telefonische Benachrichtigung der Indexfälle eingestellt. Als Service stellt es dafür einen „Quarantänerechner“ auf der Homepage zur Verfügung (www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/coronavirus/quarantaenerechner/). 

Weil es in den Telefonaten mit dem Gesundheitsamt oft darum ging, wie lange man in Isolation (so heißt die Quarantäne bei den Infizierten offiziell) bleiben muss, hat das Landratsamt nun eine Hilfestellung veröffentlicht: Auf der Internetseite des Landratsamts kann sich nun jeder eine Excel-Tabelle mit einem „Quarantänerechner“ herunterladen. 

In der Datei gibt es verschiedenfarbige Felder, in denen man jeweils ein Datum (Datum zwingend im Format TT.MM.JJJJ eingeben) eintragen kann und dann angezeigt bekommt, wie lange die Quarantäne gilt. Das betrifft vor allem Infizierte selbst sowie deren „enge Kontaktpersonen“ (z.B. Haushaltsangehörige), sollten sie nicht von der Quarantänepflicht befreit sein. Auch den Genesenenstatus kann man dort berechnen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!