Kommunalwahl 2026 – Wichtige Hinweise zur Briefwahl!
Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 befinden sich aktuell in der Zustellung. Spätestens am 15. Februar 2026 sollten diese in den Briefkästen gelandet sein. Für Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag keinen Wahlraum aufsuchen können oder wollen, besteht seit dem 26. Januar 2026 die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Der Antrag kann bequem online über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung, schriftlich, oder persönlich in den Bürgerbüros beziehungsweise im Wahlamt gestellt werden.
Für online über das Bürgerserviceportal angeforderte Anträge endet die Frist bereits einschließlich am Sonntag, 1. März 2026!
Bitte vergessen Sie nicht für eine eventuelle Stichwahl (Landrat) entsprechend das Kreuz zu setzen für eine erneute Briefwahl. (bei QR-Code Beantragung erfolgt dies automatisch)
Das Wahlamt bittet darum, den Antrag möglichst früh zu stellen, um die Vorbereitungen zu erleichtern. Gleichzeitig weist es daraufhin, dass die beantragten Briefwahlunterlagen aber erst ab dem 16. Februar 2026 verschickt werden können.
Eine frühere Ausgabe ist aufgrund einer Gesetzesänderung nicht möglich. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Wochen vor der Wahl nicht in Niederviehbach aufhalten, sollten dies bei der Antragstellung beachten und entsprechend einplanen.
