Informationen zur Bundestagswahl

Die Briefwahl kann mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung per Scan des aufgedruckten QR – Codes beantragt werden. Natürlich ist eine Beantragung der Briefwahl im Rathaus mit der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung ebenso möglich.
Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen kann erst ab der KW 7, also frühestens ab dem 10.02.2025 erfolgen. Grund hierfür ist die späte Verfügbarkeit der Stimmzettel, da diese voraussichtlich erst in der KW 6 gedruckt werden können.
Nach Beantragung der Briefwahl bittet deshalb das Bürgeramt von Rückfragen zum Verbleib der Briefwahlunterlagen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
24.01.2025