Frauenbund und KEB – Vortrag über Vorsorge, Betreuung und Vollmachten
Bildungsreferent und Leiter der KEB Dingolfing-Landau Stephan Ramoser,Christina Scherzberger, Vorstandsteam-Mitglied des KDFB Niederviehbach,Werner Ehlen, Ethikberater und Mitglied des Hospizvereins Landshut,Katharina Czoppik, Vorstandsteam-Mitglied des KDFB Niederviehbach uns Seniorenbeauftragte der Gemeinde Niederviehbach
Zu den Themen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hatte der Katholische Frauenbund zusammen mit der Katholischen Erwachsenenbildung am Dienstagabend zu einem Vortrag im Pfarrsaal eingeladen. Themen die jeden Erwachsenen betreffen und die in jedem Alter wichtig sind, was auch die große Zahl an Besuchern zeigte.
Der Referent des Abends, Werner Ehlen, verdeutlichte an Hand eines Beispiels, dass eine Vorsorgevollmacht für jeden Erwachsenen ab dem 18.Geburtstag äußerst wichtig sei, wenn er sicher stellen will, dass in seinem Sinne gehandelt wird, sollte er in einer medizinischen Notfall-Situation, seinen eigenen Willen nicht mehr kund tun können. Er hatte als Grundlage seines Vortrags für jeden Teilnehmer ein Geheft mitgebracht, das er aus der Vorsorge-Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums und aus den Vorsorge-Formularen einer führenden Medizinrechts-Anwaltskanzlei zusammen gestellt hatte. Dieses Formular ist auch auf der Internetseite des Klinikum Landshut zu finden und sei derzeit das beste in Bayern angebotene Vorsorge-Formular, so der Referent. Die vielen Fragen der Besucher zeigten die große Unsicherheit vieler Menschen in diesem Bereich. Ehlen konnte sie fast alle beantworten und betonte, wie wichtig es sei, dass zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten ein großes Vertrauensverhältnis zu Grund liegen müsse und beide sich über das Thema sehr ausführlich austauschen müssten. Ebenso wichtig sei es, dass der Bevollmächtigte das Originaldokument nie aus den Händen gibt, da nur dieses ihn als Bevollmächtigten ausweise. Sollte beispielsweise im Krankenhaus eine Kopie verlangt werden, sei es sinnvoll schon vorher Kopien für einen solche Fälle anzufertigen und bereitzuhalten. Er weiter, dass eine notarielle Beglaubigung nicht notwendig, die Registrierung bei der Bundesnotarkammer hingegen sehr sinnvoll wäre. Eingangs begrüßte der Leiter der KEB Dingolfing-Landau, Stephan Ramoser, die Anwesenden und zeigte sich überrascht über den guten Besuch. Wobei er auch anmerkte, dass eigentlich mehr junge Menschen sich dieses Themas annehmen sollten.
Die Senioren-Beauftragte der Gemeinde, Katharina Czoppik stellte anfangs noch die von ihr zusammengestellte „Niederviehbach-Notfallmappe“ vor. Eine solche Mappe gäbe es mittlerweile in fast allen Gemeinden des Landkreises und jeder Alleinlebende sollte sich einen solchen Ordner anschaffen. Er enthält zum Einen die vom Landratsamt aufgelegten Formulare zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Zum Anderen sollten darin alle wichtigen Angaben wie Hausarzt, Medikamenten-Liste und wichtige Telefonnummern, festgehalten werden. Dieser Ordner sollte dann an einer gut sichtbaren Stelle in der eigenen Wohnung, beispielsweise neben dem Telefon, deponiert werden. So können Einsatzkräfte, die bei einem Notfall zum Alleinlebenden kommen, schnell und sicher im Sinne des Patienten handeln. Diese Notfallmappe liegt ab nächster Woche in der Gemeindeverwaltung Niederviehbach auf.